Das Landgericht München hat die Online-Nutzung von Google Fonts verboten. Die Begründung dafür ist, dass personenbezogene Daten unerlaubt an Google in die USA weitergegeben werden. Damit ist die Verwendung nicht mehr datenschutzkonform. Webseitenbetreibern, die dennoch auf Google Fonts zurückgreifen, drohen Abmahnungen. Die Geldstrafen belaufen sich dabei auf Summen bis zu 500 Euro.
Alle Kunden der Mediengruppe Nürnberg, die einen laufenden Service Vertrag für Ihre Homepage haben, müssen sich keine Sorgen machen. Die Webauftritte entsprechend jederzeit den Grundregeln der DSGVO und werden darauf in regelmäßigen Abständen von unseren Experten geprüft. Auf allen von uns betreuten Homepages ist die Einbindung von Google Fonts bereits behoben, bzw. ersetzt worden.
Für alle Anderen gilt: Abmahnungen vermeiden und auf in ein kostenfreies Beratungsgespräch mit unserem Team für Webseiten. Entweder telefonisch, online via Teams oder bei uns im Haus. Denn wir sind in Zukunft auch gern für Euch da.
Das Landgericht München hat die Online-Nutzung von Google Fonts verboten. Die Begründung dafür ist, dass personenbezogene Daten unerlaubt an Google in die USA weitergegeben werden. Damit ist die Verwendung nicht mehr datenschutzkonform. Webseitenbetreibern, die dennoch auf Google Fonts zurückgreifen, drohen Abmahnungen. Die Geldstrafen belaufen sich dabei auf Summen bis zu 500 Euro.
Alle Kunden der Mediengruppe Nürnberg, die einen laufenden Service Vertrag für Ihre Homepage haben, müssen sich keine Sorgen machen. Die Webauftritte entsprechend jederzeit den Grundregeln der DSGVO und werden darauf in regelmäßigen Abständen von unseren Experten geprüft. Auf allen von uns betreuten Homepages ist die Einbindung von Google Fonts bereits behoben, bzw. ersetzt worden.
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